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FAQ Häufige Fragen

Nein, eine Restkreditversicherung ist grundsätzlich freiwillig und stellt ein Zusatzprodukt zum Kredit dar.

29 Prozent aller Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nutzen eine Restkreditversicherung. Die Mehrheit der Versicherten wählt eine Absicherung im Todesfall, 70 Prozent sind bei Arbeitslosigkeit und 62 Prozent bei Arbeitsunfähigkeit versichert.

Die große Mehrheit der Restkreditversicherten ist mit der RKV zufrieden. Nur sieben Prozent zeigen sich weniger zufrieden.

Für den Abschluss einer RKV ist im Gegensatz zu einer Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Es werden auch keine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt. Der Umfang der Versicherung ist jeweils im Vertrag ausgewiesen.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Restkreditversicherung zu bezahlen. Entweder werden die Versicherungsbeiträge monatlich vom Konto abgebucht oder man leistet eine Einmalzahlung. In diesem Fall können die Beiträge auch mitfinanziert werden. Sie werden dann zusammen mit dem Kredit in Monatsraten zurückgezahlt. Welche dieser beiden Zahlungsmöglichkeiten bestehen, ist je nach Kreditart und Anbieter unterschiedlich.

Eine Restkreditversicherung kann man kündigen und im Fall einer Einmalprämie den nicht verbrauchten Teil erstattet bekommen. Allerdings fällt der Versicherungsschutz mit der Kündigung weg, und man muss die Risiken selbst tragen.

Es gibt ganz verschiedene unvorhersehbare Lebensereignisse, die zu einer Überschuldung führen können. Zu den häufigsten zählen laut Statistischem Bundesamt Arbeitslosigkeit, Krankheit/Unfall sowie Trennung/Tod. Verbraucherinnen und Verbraucher, die keine RKV abgeschlossen haben, diese aber gebraucht hätten, beschweren sich im Nachhinein oft bei Banken.

Jede Kreditnehmerin und jeder Kreditnehmer sollte selbst abwägen, was ihm die Absicherung wert ist. Im Vergleich: Für den Abschluss einer Restkreditversicherung ist im Gegensatz zu einer Lebensversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Außerdem deckt sie oft noch weitere Risiken, wie Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab.

Die Kosten für eine Restkreditversicherung werden schwarz auf weiß ausgewiesen. Im effektiven Jahreszins eines Kredits sind per Gesetz nur die obligatorischen Kosten des Kredits enthalten und keine freiwilligen Zusatzleistungen wie eine RKV.

Es gibt zahlreiche Anbieter von Restkreditversicherungen in Deutschland. Viele Menschen schätzen es, dass ihnen die RKV zusammen mit dem Kredit angeboten wird – ähnlich wie bei einer Reiserücktritts- oder einer Handy-Versicherung.

Nein, denn: Wer einen Kredit aufnimmt, verpflichtet sich auch zur Rückzahlung. Diese ist aber nur mit einem regelmäßigen Einkommen möglich. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod der Partnerin oder des Partners fällt die Ratenzahlung oft schwer. Diese persönlichen Risiken trägt jede oder jeder Kreditnutzende selbst. Sie lassen sich aber absichern – mit einer RKV.

Das Versicherungsprodukt ist unter verschiedenen Produktnamen bekannt, zum Beispiel Restkreditversicherung oder Restschuldversicherung. Restschuldversicherung ist der gesetzliche Begriff ist. Da es sich bei dem Produkt um eine Kreditabsicherung handelt, ist auch der Begriff Restkreditversicherung weit verbreitet.

Zur Restkreditversicherung gibt es verschiedene verbraucherschützende gesetzliche Vorschriften:

  • § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
    • Dort ist festgelegt, dass der Verbraucher eine Woche nach Abschluss einer RKV nochmal eine Information darüber erhält, dass er die abgeschlossene Versicherung ohne Angabe von Gründen und ohne finanzielle Nachteile widerrufen kann.
    • Um zu prüfen, ob er die Versicherung behalten möchte, erhält er als Basis für seine Entscheidung nochmals das Produktinformationsblatt, aus dem die wesentlichen Produkteigenschaften hervorgehen.
    • Erst mit Zugang dieser Unterlagen beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist zu laufen.
  • § 7d Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
    • Dort werden die Vertragsgestaltungen Versicherungsnehmermodell und Gruppenversicherung gleichgestellt.
    • Die RKV wird in unterschiedlichen Varianten angeboten. Einerseits kann der Verbraucher selbst Vertragspartner des Versicherungsunternehmens und zugleich versicherte Person werden (sog. „Versicherungsnehmermodell“), andererseits kann er als versicherte Person in einen zwischen Kreditinstitut und Restkreditversicherer geschlossenen Rahmenvertrag einbezogen sein (sog. „Gruppenversicherungsmodell“).
    • Unabhängig davon, ob Verbraucher Versicherungsnehmer oder versicherte Personen sind, erhalten sie die gleichen Informationen und haben die gleichen Rechte (z.B. das Widerrufsrecht).