Freiwilligkeit
Die Restkreditversicherung ist freiwillig. Sie ist nicht erforderlich, um einen Kredit zu erhalten. Darauf weisen wir unsere Kunden ausdrücklich hin.
Verantwortung ist die Basis jeder Kreditvergabe. Mit dem Punktkatalog des Bankenfachverbandes, einer Selbstverpflichtung von Banken, die Restkreditversicherungen anbieten, soll die Transparenz über die wesentlichen Produkteigenschaften der Restkreditversicherung erhöht werden. Der Punktekatalog geht dabei explizit über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus.
Die Banken, die den Punktekatalog unterzeichnet haben, verpflichten sich zur Einhaltung aller Punkte, die für alle von ihnen angebotenen Restkreditversicherungen gelten. Verstöße gegen die Selbstverpflichtung werden sanktioniert.
Folgende Institute haben den Punktekatalog umgesetzt und unterzeichnet bzw. eine Absichtserklärung abgegeben und befinden sich in Umsetzung des Kataloges.