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RKV konkret Wann hilft die RKV?­ Welche Risiken deckt sie ab?

Mit einer Restkreditversicherung (RKV) können sich Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle beim Kredit absichern und so eine Überschuldung vermeiden. Eine solche Absicherung kann für verschiedene Personengruppen hilfreich sein, insbesondere für Haushalte und Familien mit geringem Einkommen. Die Restkreditversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Zahlung der monatlichen Kreditraten an die Bank, zum Beispiel wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Arbeit verlieren oder arbeitsunfähig werden. Auch im Todesfall springt die Versicherung ein und zahlt den Kredit zurück. Die RKV sichert damit auch Risiken ab, die durch die Lebensversicherung in der Regel nicht abgedeckt sind.

Hier hilft die RKV:

Arbeitslosigkeit

Für den Weg zur Arbeit ist das eigene Auto für viele Menschen unerlässlich. Ein neuer PKW wird daher oft per Kredit finanziert. Solange der Arbeitsplatz sicher ist, können die anfallenden Raten Monat für Monat zurückgezahlt werden. Doch es kann immer wieder vorkommen, dass der sicher geglaubte Arbeitsvertrag unerwartet betriebsbedingt gekündigt wird. Die Restkreditversicherung übernimmt dann die Ratenzahlungen für den Kredit , wenn das Risiko der Arbeitslosigkeit mitversichert wurde,.

Arbeitsunfähigkeit

Vor einem Unfall ist niemand gefeit. Im Extremfall kann sogar eine Arbeitsunfähigkeit die Folge sein. Das Leben muss dann komplett neu organisiert werden. Wenn in solch einer Situation auch noch laufende Raten beglichen werden müssen, wiegt das doppelt schwer. Dieses Risiko kann mir einer Restkreditversicherung abgedeckt werden. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers übernimmt die RKV die fälligen Zahlungen.

Tod

Eine schwere Krankheit, ein Verkehrsunfall: Unerwartet kann plötzlich ein Leben beendet werden, kann man seinen Partner, seine Partnerin verlieren. Auch in solchen Extremfällen greift die RKV, damit die Hinterbliebenen nicht zusätzlich durch offene Ratenzahlungen belastet werden. Die RKV hilft damit auch, wenn der Versicherte seiner Familie keine Schulden vererben möchte. Bestehende Lebensversicherungen sind in erster Linie für die Versorgung der Familie gedacht und berücksichtigen nicht den zusätzlichen Absicherungsbedarf, der durch einen Kredit entsteht.

Scheidung

Manchmal erweist sich die gemeinsame Lebensplanung doch nicht als tragfähig. Scheidung und Trennung vom Partner, der Partnerin sind die Folge. Getrennte Wege bedeuten dann in der Regel auch getrennte Einkommen. Doch wer übernimmt dann die ausstehenden Kreditraten? Auch in diesem Fall greift die RKV, falls man sich entsprechend versichert hat.